bei Einkäufen über 75 €
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Alle in der Europäischen Union gehaltenen Hunde und Katzen müssen individuell mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in interoperablen nationalen Datenbanken registriert sein.
Aus Drittländern importierte Tiere müssen, auch wenn sie nicht zum Erstverkauf bestimmt sind, vor der Einfuhr mit einem Mikrochip versehen und in nationalen Datenbanken registriert werden.
Das Gesetz verbietet den Verkauf von Hunden und Katzen in stationären Tierhandlungen, um verantwortungslose Handelspraktiken zu bekämpfen .
Die Paarung naher Verwandter (Eltern-Kind, Geschwister usw.) ist untersagt.
Die Teilnahme an Tierschauen mit Tieren, die gesundheitsschädliche Merkmale aufweisen oder verändert wurden, sowie die Verwendung gefährlicher Schmuckhalsbänder ist verboten.
Bekämpfung illegaler Zucht und verantwortungslosen Tierhandels.
Verbesserung des Tierwohls durch angemessene Ernährung, tierärztliche Versorgung und Schutz vor Misshandlung.
Es wird geschätzt, dass es derzeit etwa 127 Millionen Katzen und 104 Millionen Hunde in der EU gibt, wobei 44 % der europäischen Haushalte ein Haustier besitzen. Der Markt hat einen geschätzten Jahreswert von 1,3 Milliarden Euro .
Die verabschiedete Parlamentsposition — mit 457 Ja-Stimmen, 17 Nein-Stimmen und 86 Enthaltungen — beginnt nun die Verhandlungen mit dem Rat der EU, um den Gesetzestext abzuschließen .
Die Europaabgeordneten unterstützen die Schaffung einer „Positivliste“ von als Haustiere zugelassenen Arten und ebnen den Weg für mögliche zukünftige Regelungen .
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